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Markus Gisler, Sonntags-Zeitung vom 2. Mai 2010
“Unsere Verfassung garantiert die Gewerbefreiheit. Welcher Lohn der Arbeitgeber dem Angestellten zahlt, ist seine Sache. Der Staat hat nicht dreinzureden...”
Arbeit statt Mindestlohn
Dr. Kurt Weigelt, Direktor Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell
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Staatliche Intervention setzt falsche Anreize
Das schweizerische Arbeitsrecht kennt bis heute keine gesetzlichen Mindestlöhne.
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